Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus besitzen, wissen Sie: Sanieren ist schwierig. Die Fassade darf nicht gedämmt werden, die Fenster müssen original bleiben, und trotzdem soll das Gebäude warm und energieeffizient sein. Die KfW hat genau für diesen Fall eine Lösung geschaffen: die KfW-Förderung für Denkmäler. Sie ist die einzige bundesweite Förderung, die es Ihnen erlaubt, Ihr historisches Haus modern zu machen - ohne dass es seinen Charakter verliert.
Was genau wird gefördert?
Die KfW fördert energetische Sanierungen an Gebäuden, die als Baudenkmal eingestuft sind oder als „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ gelten. Das bedeutet: Wenn Ihr Haus vor 1958 gebaut wurde und in einer Denkmalliste steht - egal ob durch ein Landesgesetz oder eine kommunale Entscheidung - dann sind Sie berechtigt. Wichtig: Die Substanz muss seit mindestens fünf Jahren fertiggestellt sein. Keine Neubauten, keine Umbauten nach 2020.
Die Förderung deckt alles ab, was zur Verbesserung der Energiebilanz beiträgt: Dachdämmung, Heizungsaustausch, Fenstertausch (wenn es die Denkmalschutzbehörde erlaubt), Wärmedämmung an nicht sichtbaren Außenwänden, oder sogar die Installation von Solaranlagen auf Dächern, die nicht von der Straße aus sichtbar sind. Aber Achtung: Einzelmaßnahmen wie nur ein neues Fenster oder eine neue Heizung werden nicht direkt von der KfW gefördert. Dafür gibt es andere Programme der BAFA. Hier geht es um umfassende Sanierungen.
Der KfW-Effizienzhaus Denkmal-Standard
Das ist der Schlüssel. Normalerweise muss ein Haus bei einer KfW-Förderung den Anforderungen eines Effizienzhaus 40 oder 55 entsprechen - das heißt, es muss fast so wenig Energie verbrauchen wie ein Neubau. Bei Denkmälern ist das unmöglich. Deshalb hat die KfW einen eigenen Standard geschaffen: das Effizienzhaus Denkmal.
Was bedeutet das konkret? Ein modernes, nicht geschütztes Haus braucht vielleicht 100 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Ein denkmalgeschütztes Gebäude darf bei der Förderung bis zu 160 kWh verbrauchen. Das ist ein Unterschied von 60 Prozent. Es ist kein Neubau-Standard - es ist ein realistischer, historisch angepasster Standard. Sie müssen nicht alle Fenster ersetzen, wenn das denkmalrechtlich verboten ist. Sie müssen nicht die gesamte Fassade dämmen, wenn das die historische Struktur zerstören würde.
Die Förderung läuft über einen Kredit oder einen Zuschuss. Der maximale Kreditbetrag beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit, wenn Sie das gesamte Haus auf den Effizienzhaus Denkmal-Standard bringen. Bei Einzelmaßnahmen - zum Beispiel nur der Heizung - gibt es bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zuschuss kann bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Das ist deutlich mehr als viele Landesprogramme bieten.
Wie unterscheidet sich das von Landesprogrammen?
In Sachsen gibt es zum Beispiel eine Denkmalförderung, die bis zu 75 Prozent der Kosten übernimmt - klingt gut, oder? Aber: Das gilt nur in Sachsen. In Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen gibt es keine vergleichbare Landesförderung. Die KfW hingegen ist bundesweit verfügbar. Und sie zahlt mehr: Während Sachsen oft auf 50.000 Euro pro Haus begrenzt ist, bietet die KfW bis zu 150.000 Euro. Das macht den Unterschied, besonders bei größeren Gebäuden mit mehreren Wohnungen.
Ein weiterer Vorteil: Die KfW verlangt keine Eigenmittel. Sie können den vollen Betrag als Kredit aufnehmen - und bekommen dann den Zuschuss als Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Sie zahlen weniger zurück, als Sie geliehen haben. Einige Banken bieten sogar Konditionen mit 0,01 % Zinsen an, weil die KfW die Risiken übernimmt.
Was müssen Sie vorher tun?
Bevor Sie irgendeinen Hammer schwingen, müssen Sie einen Energieberater beauftragen. Das ist Pflicht. Der Berater erstellt einen Sanierungsfahrplan und prüft, welche Maßnahmen technisch und denkmalrechtlich möglich sind. Er meldet die Maßnahme bei der KfW an - und zwar vor der Beauftragung der Handwerker. Wenn Sie zu früh mit der Arbeit beginnen, verlieren Sie die Förderung. Das ist der häufigste Fehler.
Dann brauchen Sie eine Bestätigung von der Denkmalschutzbehörde. Das ist kein Formsache. Sie müssen ein spezielles Formular ausfüllen: „Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“. Die Behörde prüft, ob die geplanten Maßnahmen den Erhalt der historischen Substanz sichern. Wenn Sie zum Beispiel Fenster austauschen wollen, muss die Behörde schriftlich bestätigen, dass die neuen Fenster dem Original in Form, Farbe und Proportion entsprechen. Das kann Monate dauern. Planen Sie Zeit ein.
Wie lange gilt die Förderung?
Die Förderung ist an eine Nutzungsbindung geknüpft: Sie müssen die Wohneinheit mindestens 10 Jahre lang als Wohnraum nutzen. Wenn Sie das Haus innerhalb dieser Zeit verkaufen, ist das kein Problem - solange der neue Eigentümer es weiterhin als Wohnung nutzt. Wenn Sie es aber in ein Büro oder ein Ferienhaus umwandeln, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
Die Förderung gilt auch nur für Gebäude, bei denen mindestens 75 % der Außenwandfläche nicht energetisch saniert wurden. Das heißt: Wenn Sie schon mal eine Dämmung an der Rückseite gemacht haben, aber die Fassade zur Straße noch original ist, können Sie weiterhin Förderung beantragen. Aber wenn Sie schon 80 % der Außenwände gedämmt haben, sind Sie raus.
Was funktioniert nicht?
Einige Dinge sind ausgeschlossen - und das ist wichtig zu wissen. Sie können keine Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) an sichtbaren Fassaden anbringen, wenn das denkmalrechtlich verboten ist. Sie können keine Kunststofffenster einbauen, wenn das Original aus Holz war. Sie können keine Solaranlagen auf den Dachfirst setzen, wenn das das Silhouette des Gebäudes verändert.
Auch die Heizung hat Einschränkungen: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist oft problematisch, weil die Außeneinheit sichtbar ist. Eine Fußbodenheizung mit einer Gas-Brennwerttherme oder eine moderne Holzpelletanlage im Keller sind dagegen oft akzeptabel. Der Energieberater prüft das im Detail.
Und: Keine Förderung für Innendämmung, wenn sie Schimmelrisiken erhöht. Das ist kein Verbot - aber wenn die Fachleute sagen, dass die Innendämmung die Bausubstanz schädigt, dann wird die Förderung abgelehnt. Es geht um Erhalt, nicht um Beschädigung.
Wie hoch sind die Chancen auf Förderung?
Die Erfolgsquote liegt bei über 85 Prozent - wenn alle Unterlagen stimmen. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: zu späte Antragstellung, fehlende Denkmalschutzbestätigung, oder unzureichende Dokumentation der Maßnahmen. Viele Eigentümer denken: „Ich mache das selbst, das ist doch klar.“ Aber die KfW verlangt Fotos vor und nach der Sanierung, Rechnungen mit genauen Angaben, und eine Abschlussbescheinigung des Energieberaters.
Ein Beispiel: Ein Bauherr in Leipzig wollte alte Holzfenster durch moderne Dreifachverglasung ersetzen. Die Denkmalschutzbehörde verbot es. Er änderte den Plan: Er ließ die alten Fenster, aber baute eine zweite, unsichtbare Fensterscheibe von innen ein - mit Luftpolster dazwischen. Die Denkmalschutzbehörde genehmigte es. Die KfW förderte die Maßnahme mit 42.000 Euro. Das ist kreativ - und erfolgreich.
Was kommt 2026?
Die KfW arbeitet an einer Digitalisierung der Antragsstellung. Ab 2026 soll es eine Online-Plattform geben, wo Sie Ihre Unterlagen hochladen, die Denkmalschutzbehörde digital bestätigen kann und der Energieberater den Sanierungsfahrplan direkt an die KfW sendet. Das wird die Wartezeit von sechs Monaten auf drei Monate reduzieren.
Auch die energetischen Anforderungen werden sich langsam anpassen. Die Bundesregierung will den KfW-Effizienzhaus Denkmal-Standard nicht verschärfen - aber sie wird strenger prüfen, ob die Maßnahmen wirklich notwendig sind. Das heißt: Es wird nicht mehr reichen, „es war so immer“. Sie müssen nachweisen, dass jede Maßnahme den Energieverbrauch wirklich senkt - ohne den Denkmalwert zu schädigen.
Was tun, wenn Sie unsicher sind?
Sprechen Sie mit einem Energieberater, der Erfahrung mit Denkmälern hat. Nicht jeder Berater kennt die Unterschiede zwischen KfW und Landesprogrammen. Suchen Sie nach Zertifikaten wie „Energieberater für Denkmalschutz“ oder fragen Sie bei der Denkmalschutzbehörde nach Empfehlungen.
Lesen Sie die aktuellen Merkblätter der KfW - nicht die alten. Die Richtlinien haben sich seit 2023 geändert. Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist jetzt der offizielle Rahmen. Alte EnEV-Regeln gelten nicht mehr.
Und: Nutzen Sie die Beratungsgespräche der KfW. Die bieten kostenlose Online-Sprechstunden an - mit Experten, die direkt aus dem Förderzentrum kommen. Das ist die beste Möglichkeit, um Fehler von Anfang an zu vermeiden.
Ein denkmalgeschütztes Haus ist mehr als ein Gebäude. Es ist Geschichte. Die KfW-Förderung gibt Ihnen die Chance, es zu bewahren - und gleichzeitig fit für die Zukunft zu machen. Es ist kein einfacher Weg. Aber er ist möglich. Und er lohnt sich.
Kann ich die KfW-Förderung für ein Denkmal auch als Mieter beantragen?
Nein. Nur die Eigentümer des Gebäudes können die Förderung beantragen. Mieter können den Vermieter jedoch bitten, die Sanierung vorzunehmen - und die Förderung zu nutzen. Viele Vermieter tun das, weil sie durch die Energieeinsparungen langfristig weniger Kosten haben und die Immobilie wertvoller wird.
Was passiert, wenn ich die Sanierung vor der Antragstellung beginne?
Sie verlieren die Förderung komplett. Die KfW prüft nur Maßnahmen, die nach Antragstellung beauftragt wurden. Selbst wenn Sie alles richtig machen - wenn die Handwerker schon mit der Arbeit begonnen haben, bevor die KfW zugesagt hat, gibt es kein Geld. Das ist ein häufiger Fehler. Warten Sie immer auf die schriftliche Zusage.
Gibt es eine Frist für die Abrechnung nach der Sanierung?
Ja. Sie haben 24 Monate Zeit, alle Arbeiten abzuschließen und die Abrechnung einzureichen. Danach verfällt die Förderzusage. Es ist sinnvoll, die Arbeiten in Etappen zu planen - besonders bei großen Gebäuden. So können Sie die Abrechnung in mehreren Schritten machen und das Geld schneller erhalten.
Kann ich die KfW-Förderung mit anderen Fördermitteln kombinieren?
Ja, aber nur mit bestimmten Programmen. Sie können die KfW-Förderung mit dem BAFA-Zuschuss für Heizungsaustausch kombinieren - aber nicht mit anderen KfW-Programmen für die gleichen Maßnahmen. Auch Landesförderungen wie aus Sachsen oder Bayern können parallel genutzt werden, wenn sie für andere Aspekte gelten. Wichtig: Sie dürfen nicht doppelt für dieselbe Maßnahme fördern lassen. Der Energieberater hilft Ihnen bei der richtigen Kombination.
Was ist „sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“?
Das sind Gebäude, die nicht offiziell als Denkmal gelistet sind, aber nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) als besonders wertvoll eingestuft werden. Das kann zum Beispiel ein Haus aus den 1920er Jahren sein, das architektonisch auffällig ist, aber nicht in der Denkmalliste steht. Die Kommune muss dann schriftlich bestätigen, dass das Gebäude „besonders erhaltenswert“ ist. Das ist weniger bekannt, aber möglich - und oft eine gute Chance für Eigentümer, die nicht wissen, dass ihr Haus förderfähig ist.