Denkmalpflege: Was Sie über Sanierung, Genehmigungen und Solaranlagen wissen müssen
Bei Denkmalpflege, die Erhaltung und sorgfältige Sanierung von baulichen Kulturgütern, die aus historischen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen geschützt sind. Auch bekannt als Denkmalschutz, ist sie kein Hindernis – sie ist eine Verantwortung, die mit klaren Regeln und manchmal auch mit finanziellen Vorteilen einhergeht. Viele denken, dass man bei einem denkmalgeschützten Haus nichts verändern darf. Das ist falsch. Sie können renovieren, modernisieren, sogar Solaranlagen installieren – aber nur, wenn es mit den Vorgaben des Denkmalschutzes vereinbar ist. Es geht nicht darum, das Haus einzufrieren, sondern darum, es so zu erhalten, dass seine historische Substanz und ästhetische Qualität bewahrt bleiben.
Die Denkmalschutzauflagen, die spezifischen Vorgaben, die von der Denkmalbehörde für jedes geschützte Gebäude festgelegt werden. Auch bekannt als Sanierungsbedingungen, legen fest, welche Materialien, Farben oder Fensterformate erlaubt sind. Ein roter Ziegelstein darf nicht durch einen weißen ersetzt werden, wenn das Original aus dem 19. Jahrhundert stammt. Ein moderner Fensterrahmen muss die alte Form beibehalten – auch wenn er aus Holz-Alu-Komposit ist. Die Solaranlage Denkmal, eine Photovoltaik-Anlage, die auf oder an einem denkmalgeschützten Gebäude installiert wird. Auch bekannt als denkmalverträgliche Solartechnik, ist 2025 möglich – aber nur, wenn sie unauffällig, flach und farblich angepasst montiert wird. Dachziegel mit integrierten Solarzellen oder Dachflächen mit dunklen, homogenen Modulen sind oft die einzige Lösung. Die Behörden prüfen nicht nur die Technik, sondern auch die Wirkung vom Boden aus – ein Solarpanel, das von der Straße sichtbar ist, wird oft abgelehnt.
Die Sanierungsgenehmigung, der offizielle Antrag, den Sie bei der Denkmalschutzbehörde einreichen müssen, bevor Sie mit Arbeiten beginnen. Auch bekannt als Denkmalschutz-Baugenehmigung, ist kein Formsache – sie braucht Zeit, Dokumente und manchmal sogar Gutachten. Wer hier spart, zahlt später doppelt: ohne Genehmigung drohen Bußgelder, Rückbau oder Verlust der steuerlichen Abschreibung. Und ja – es gibt sie: die steuerliche Abschreibung. Bis zu 90 % der Sanierungskosten können über zehn Jahre abgeschrieben werden, wenn alles richtig gemacht wird. Das macht viele Projekte wirtschaftlich attraktiv – selbst wenn die Anfangskosten hoch sind.
Was viele nicht wissen: Denkmalpflege betrifft nicht nur alte Schlösser oder Kirchen. In vielen Städten gelten Erhaltungssatzungen für ganze Straßenzüge – auch für Häuser aus den 1950er Jahren. Ein 1960er-Jahr-Haus kann genauso geschützt sein wie ein Barockpalais. Und wer hier baut, muss sich an Regeln halten, die oft von der Gemeinde selbst festgelegt wurden – nicht vom Land. Die Regeln sind nicht überall gleich. In Graz ist etwas anderes erlaubt als in Berlin oder Köln.
In der Sammlung unten finden Sie konkrete Anleitungen, wie Sie mit denkmalgeschützten Immobilien umgehen – von der richtigen Farbauswahl über die Prüfung der Tragfähigkeit von Kellerdecken bis hin zur Installation von LED-Beleuchtung, die denkmalverträglich ist. Sie erfahren, was wirklich erlaubt ist, wo Sie sparen können und wie Sie die Behörden von Ihrem Plan überzeugen. Keine Theorie. Nur Praxis, die funktioniert.
- Von Madeline Wilhelm
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- 8 Nov 2025
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