Genehmigungspflicht für Innentüren: Was Sie wissen müssen
Wenn Sie eine neue Genehmigungspflicht, die gesetzliche Anforderung, bestimmte bauliche Veränderungen vorher offiziell zu beantragen. Auch bekannt als Baugenehmigungspflicht, gilt sie nicht immer für jede Tür – aber oft genug, um Sie überraschen zu können. Viele denken, dass sie eine Innentür einfach austauschen können, wie eine alte Lampe. Doch das ist nicht immer erlaubt. In Österreich gibt es klare Regeln, besonders wenn es um Brandschutztür, eine speziell konstruierte Tür, die bei einem Brand Feuer und Rauch für eine bestimmte Zeit aufhält geht. Diese Türen sind nicht nur ein Designelement – sie sind ein Teil des Gebäudeschutzes. Wer eine Brandschutztür entfernt oder durch eine normale Tür ersetzt, ohne die Vorgaben zu beachten, macht sich strafbar – und gefährdet andere.
Die Baugenehmigung, die offizielle Erlaubnis des zuständigen Bauamts für bauliche Veränderungen ist nötig, wenn die Tür Teil einer Brandschutzzone ist. Das gilt für Treppenhäuser, Flure in Mehrfamilienhäusern oder Wohnungen mit mehr als zwei Wohnbereichen. Auch wenn Sie eine Wand einreissen und eine neue Türöffnung schaffen, brauchen Sie meist eine Genehmigung. Nicht nur die Tür selbst ist relevant, sondern auch die Öffnung, die Wandkonstruktion und die Feuerwiderstandsklasse. Ein Tischlermeister, der Ihre neue Tür einbaut, kennt diese Regeln. Aber Sie als Eigentümer oder Mieter tragen die Verantwortung. Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, ist die Frage noch komplizierter: Wer darf was ändern? Der Vermieter? Sie? Die Hausverwaltung? Die Antwort steht in Ihrem Mietvertrag – und oft auch im österreichischen Mietrecht. Wer eine Tür einbaut, ohne die Genehmigungspflicht zu prüfen, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern auch die Rückabwicklung der Maßnahme – und das kann teuer werden.
Es gibt keine pauschale Regel. Eine Tür im Schlafzimmer? Meist kein Problem. Eine Tür zwischen Wohnraum und Treppenhaus? Oft genehmigungspflichtig. Eine Tür in einem Altbau, der unter Denkmalschutz steht? Dann brauchen Sie sogar eine zusätzliche Genehmigung vom Denkmalamt. Die Genehmigungspflicht hängt vom Gebäude, von der Nutzung, von der Art der Tür und von der Stelle ab, wo sie eingebaut wird. In den Artikeln unten finden Sie konkrete Beispiele: Wie Sie herausfinden, ob Ihre Tür genehmigungspflichtig ist, wie Sie die richtigen Unterlagen einreichen und warum es sich lohnt, einen Tischlermeister einzuschalten, der die Vorschriften kennt. Sie erfahren, was passiert, wenn Sie es falsch machen – und wie Sie es richtig machen.