Genehmigungsverfahren für Innentüren: Was Sie wissen müssen
Ein Genehmigungsverfahren, ein rechtlicher Prozess, der sicherstellt, dass bauliche Veränderungen den Vorschriften entsprechen. Auch bei Innentüren kann es notwendig sein, dieses Verfahren zu durchlaufen – besonders wenn es um Brandschutztür, eine speziell konstruierte Tür, die bei einem Brand die Ausbreitung von Feuer und Rauch verzögert oder strukturelle Änderungen geht. Viele denken, dass das Austauschen einer Tür nur eine Handwerkerfrage ist. Doch in Österreich gilt: Nicht jede Tür ist gleich. Wenn Sie eine Tür in einer Mietwohnung einbauen, die den Brandschutz beeinflusst, oder eine Wand durch eine neue Türöffnung schwächen, dann liegt das nicht mehr im Bereich der Schönheitsreparatur – da brauchen Sie eine Genehmigung.
Wer entscheidet, ob eine Genehmigung nötig ist? In der Regel die Hausverwaltung, die für die Einhaltung von Bauvorschriften in Mehrfamilienhäusern verantwortlich ist oder das zuständige Baurecht der Gemeinde. Ein einfacher Türwechsel, etwa von einer alten Holztür zu einer neuen, gleichgroßen, ohne Veränderung der Zarge oder des Wanddurchbruchs, ist meist erlaubt – besonders im Eigenheim. Aber sobald Sie die Öffnung vergrößern, eine Wand tragend verändern oder eine Brandschutztür einbauen, wird es komplex. Hier greift das Genehmigungsverfahren. Es geht nicht nur um Sicherheit, sondern auch um Rechte: Mieter dürfen keine baulichen Veränderungen vornehmen, ohne die Zustimmung des Vermieters – und oft auch ohne die Genehmigung der Hausverwaltung. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur eine Abnahme der Einbauqualität, sondern auch rechtliche Konsequenzen, etwa die Rückbaupflicht oder Geldstrafen.
Was ist der Unterschied zwischen einer normalen Innentür und einer Brandschutztür? Eine Brandschutztür trägt eine Prüfnummer, ist meist aus Stahl oder speziellem Holz, und muss in einer speziellen Zarge eingebaut werden – oft mit Dichtungen und selbstschließenden Mechanismen. Solche Türen kommen vor allem in Treppenhäusern, zwischen Wohnung und Flur oder in Wohnungen mit mehr als zwei Etagen vor. Wenn Sie eine solche Tür austauschen, müssen Sie die neue Tür exakt nach den Vorgaben ersetzen. Kein "passt doch schon". Die Zulassung der neuen Tür muss dokumentiert werden. Und wer baut sie ein? Nur ein zugelassener Handwerker, der die Arbeiten protokolliert. Selbst bei DIY-Vorhaben: Wenn es um Sicherheit geht, ist der Weg über den Profi nicht nur sinnvoll – er ist oft gesetzlich vorgeschrieben.
In den folgenden Artikeln finden Sie klare Antworten auf die wichtigsten Fragen: Wer darf Türen einbauen? Wie viel Eigenkapital brauchen Sie für eine Sanierung mit genehmigungspflichtigen Türen? Und was passiert, wenn Sie eine Tür austauschen, ohne die nötigen Papiere zu haben? Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Genehmigungsverfahren verstehen – ohne juristischen Jargon, nur mit Fakten, die Sie im Alltag brauchen.
- Von Konrad Baumgartner
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- 23 Okt 2025
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